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Allgemeine Fragen

eps-Überweisung ist ein einfaches und sicheres Online-Bezahlverfahren der österreichischen Banken für Einkäufe in Webshops oder für die Abwicklung elektronischer Amtsgeschäfte (e-Government) in Österreich.
Wenn Sie im Webshop die Zahlungsvariante eps-Überweisung auswählen, werden Sie auf eine zentrale Liste von den teilnehmenden österreichischen Banken weitergeleitet. Nach der Auswahl Ihres Bankinstitutes werden Sie mit dem Login Ihres entsprechenden Online-Bankings verbunden. Nach erfolgter Anmeldung führen Sie die Bezahlung wie gewohnt mittels Online-Banking per TAN-Zeichnung durch – es bedarf keiner weiteren Eingaben wie etwa IBAN, Betrag oder Händler. Im Anschluss erhalten Sie eine elektronische Auftragsbestätigung.
Absolut sicher! Während des gesamten Ablaufs der eps-Überweisung werden Ihre bankspezifischen Daten niemals von einer dritten Stelle abgefragt oder zwischengespeichert. Die Transaktion findet im gewohnten Online-Banking Ihrer Bank statt.

eps Käufer

Ihre Bank erstellt im Bezahlprozess eine elektronische Zahlungsbestätigung, die an den Händler/Webshop übermittelt wird. Der Händler weiß somit sofort, ob die Zahlung erfolgt ist und kann Ihnen daher unmittelbar die Ware oder Dienstleistung zur Verfügung stellen bzw. versenden.
In all jenen Webshops welche die sichere und einfache Zahlungsmöglichkeit mittels eps-Überweisung anbieten – derzeit gibt es mehr als 1.000 Webshops davon in Österreich.
Um mittels eps-Überweisung zahlen zu können ist keine Registrierung notwendig! Die Bezahlung erfolgt direkt über das gewohnte Online-Banking Ihres Bankinstitutes – vorausgesetzt Ihre Bank bietet die Zahlungsmöglichkeit eps an.
Bei Fragen zur eps-Überweisung wenden Sie sich am besten an den angeführten Kontakt Ihres entsprechenden Bankinstitutes.
Sofern Sie Zugriff auf Ihr Konto haben können Sie von überall aus mittels eps-Überweisung bezahlen.

eps Händler

Wenn Sie Interesse an eps-Überweisung haben, wenden Sie sich an Ihre Kontoführende Bank oder an einen Acquirer aus unserer eps Ansprechpartnerliste. Händlerverträge für alle eServices werden bei derr Kontoführenden Bank oder bei einem der Acquirer unterschrieben.